Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihren Aufenthalt bei uns wollen wir so angenehm wie möglich gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse gelten sollen und die Sie mit der Buchung anerkennen.

I. Geltungsbereich

  1. Allen Angeboten, Vereinbarungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich vom Hotel anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung für Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen schriftlich zu bestätigen.
  2. Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. Ist bis zum Optionsdatum, welches im Hotel-Angebot angegeben ist, keine Bestätigung im Hotel eingegangen, wird die Reservierung automatisch gelöscht.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer, Räume, Flächen oder sonstigen Leistungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Alle Zimmer des Hotels verfügen über einen Radiowecker, Kabel-TV, Telefon, kostenfreien W-LANZugang, Safe, Haartrockner, Badewanne/Dusche und WC. Alle öffentlichen Bereiche des Hotels sind mit dem Rollstuhl erreichbar. Das Hotel verfügt über 78 Zimmer inkl. 5 Familienzimmer,
    6 Balkonzimmer, 4 rollstuhlgerechte Zimmer und 2 Allergiker-Zimmer.
  3. Es gelten grundsätzlich die Preise unserer Preislisten. Die jeweilige Preisliste mit dem neuesten Datum ist gültig. Nur bei schriftlichen Angeboten gelten die im Angebot genannten Preise.
  4. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen Bedienungsgeld und die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ändert sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändern sich vereinbarte Preise entsprechend.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann vom Gast jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 erhoben.
  6. Das Hotel ist berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Gastes vom ihm eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, sofern eine solche noch nicht geleistet wurde.
  7. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung bzw. Zimmerbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.

IV. Rücktritt des Kunden

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels, womit aber kein Verzicht auf Storno- bzw. No-Show-Gebühren verbunden ist. Erfolgt diese nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt verpflichtet, dem Hotel die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber
    dem Hotel erklärt.
  3. Falls der Gast/die Firma von seinem geplanten Aufenthalt oder Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels zurücktreten sollte, so gelten folgende Storno- bzw. No-Show-Gebühren:
    Bei individuellen Gästen: Kostenfreie Stornierung bis 18:00 Uhr am Tag vor der Anreise möglich. Danach, sowie bei Nichtanreise berechnen wir 80 % vom Zimmerpreis.
    Bei Gruppen ab 20 Personen: bis zum 29. Tag vor Anreise kostenfrei, ab dem 28. Tag vor dem gebuchten Aufenthalt 80% vom Übernachtungs-/Frühstückspreis als Stornierungs- bzw. No-Show-Gebühr für Zimmer, die nicht anderweitig verkauft werden konnten. Das Hotel ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
    Bei Veranstaltungen:
    Tagungen: bis 29 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, ab dem 28. Tag vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir 80% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung. War diese noch nicht konkret festgelegt, so gilt: Mindestpauschale x Personenzahl
    Sonderfahrten: bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, ab dem 6. Tag vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir 80% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung. War diese noch nicht konkret festgelegt, so gilt: Büffet x Personenzahl
    Gruppenreservierungen Restaurant: bis 2 Tage vor dem Termin kostenfrei, ab 1 Tag vor dem Termin berechnen wir 80% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung. War diese noch nicht konkret festgelegt, so gilt: Menüpreis x Personenzahl
    Ersparte Aufwendungen des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Zu Messezeiten und zum Jahreswechsel können gesonderte Stornoregelungen gelten, dies entnehmen Sie jeweils der entsprechenden Buchungsbestätigung.
  5. Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen – Zimmer unter irreführender oder falscher
    Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes gebucht werden – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
    Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  3. Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist das Hotel in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern /Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen am bestätigten Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern mit dem Hotel nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hierauf einen Anspruch ableiten kann.
  3. Am Abreisetag muss das Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr geräumt werden. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung bis 18.00 Uhr den halben Zimmerlogispreis und nach 18.00 Uhr den vollen Zimmerlogispreis in Rechnung stellen. Sollte der Gast eine spätere Abreise wünschen, so wird er gebeten, dies bis 24 Stunden vor der planmäßigen Abreise mit dem Hotel abzustimmen. Eine Verpflichtung über die Zustimmung des Hotels besteht aber nicht.
  4. Alle Zimmer und öffentlichen Bereiche sind Eigentum des Hotels und somit sorgsam und pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung behält sich das Hotel das Recht des Schadensersatzes vor.
  5. In allen öffentlichen Bereichen innerhalb des Hotels sowie in den Hotelzimmern herrscht Rauchverbot.

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
    fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die
    Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Alle Zimmer des Hotels verfügen über einen Safe. Das Hotel empfiehlt, hiervon Gebrauch zu machen.
  4. Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.

VII. Sonstiges

  1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden. In Räumen mit Speisen und Getränkeabgabe dürfen Tiere nicht mitgebracht werden.
  2. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
  3. Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
  4. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
  2. Für die Rechtsbezeichnung des Hotels gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abbedingung des Schriftform Erfordernisses.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam werden, so werden die restlichen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Herzlichen Dank, dass Sie sich einen Teil Ihrer kostbaren Zeit genommen haben, um unsere AGBs zu lesen. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie im Hotel Luitpold am See, Schlosshotel Herrenchiemsee GmbH willkommen heißen zu dürfen und wünschen Ihnen eine angenehme Anreise sowie einen erholsamen Aufenthalt.

Stand 15.05.2018